Henkers Haus

katov dom1365 erteilte  König  Ludwig der I der Stadt Bardejov Halsgerichtkbarkeit  (das Original der Urkunde befindet sich im Stadtarchiv in Bardejov). „ Das Schwertrecht“, welches berechtigte, diese Übeltäter zur Todesstrafe verurteilen, sicherte in der  exponierten Grenzstadt die Sicherheit für den  Handel und  die Ordnung.

Im Mittelalter waren die Strafenverstöße  sehr streng und kompromisslos geahndet.

Drastische Strafen haben keinen Charakter  des Übeltätersumerziehung, auch wenn diese Straftaten in einigen Fällen aus Not begangen  wurden. Die Verurteilung zum Tode unterschied weder Socialverhältnisse noch Bildung der Personen, die ein Vergehen begangen. Auch ihre bürgerliche  Stellung – die Würde ihrer Funktion – beschützte sie bei der Hinrichtung nicht, wenn sie das Gericht für schuldig benannte.  Kleinere Verstöße waren an der Schandesäule gestraft, die auf dem Marktplatz auf der rechten Seite des Rathauses stand. In den Dokumenten ist diese Säule als PUBLICA STATUA  benannt.

Die Kopfhinrichtung wurde immer ausserhalb der  Stadtmauern an der Lampensäule, mit dem so genannten KOPFSTOCK  verrichtet, die noch heute vor dem ehemaligen Oberen Tor steht.

Das  Erhängen, die Vierteilung und  das Brechen mit dem Rad wurden im nicht so weit entfernten  ŠIBEŇA  Berg vollzogen.

Die Stadt Bardejov war im Mittelalter durch seine strenge Gerechtigkeit bekannt. Das Buch der Urteile  bietet uns  darüber  eine Menge Beweise (1559 – 1649) an

Das Original befindet sich im Stadtarchiv in Bardejov.

 

Die Urteile:

      1562

Ein gebürtiger  Bürger aus Kurimka Namens Iván, Leibeigene  der Makovický  Burg, stahl mehrere Messer und 30 Stücke Eisenräder  in einem Laden bei KAUFMANN. Zur Tat gab er zu, nachdem er einer Tortur unterzogen wurde. Er wurde zur Todestrafe durch Enthaupten verurteilt.

1574

Für einen Diebstahl und Mord, den am 9. November genannte BUYACK IŠTVÁRN ausführte, was er auch durch foltern zugestand, wurde er zum Tode  des Brechens im Rad verurteilt.

Am 16. Februar 1596

Ein 17- jähriger Junge Namens JAKAB, der Witwensohn aus MOKROLUH, stahl im Haus des Bürgersmeisters  und auch in der Schule. Er wurde zum Tode  durch  Anschlagen ans Kreuz – cruci affixus est. verurteilt.

    Am 15.  November 1591

      Ein Bürger aus Bardejov, Goldschmied Namens SCHEDLICH     JÁN  aus dem Geschäft  des Bürgers  PURLANITZ JÁN, stahl     Geld  und andere Gegenstände, wofür er sich den Galgen      verdiente. Aber auf Bitte seiner Freunde wurde die Strafe auf     Todesstrafe  durch Enthaupten geändert, was ebenfalls an der     Säule vor Oberen Stadttor vollzogen wurde.

       Das Henkers - Haus in der VETERNÁ  Straße (ehemalige     TEMNIČNÁ Straße)  verbindet    den  Hauptplatz  mit der     Dicken Bastei. Im renaissance Eintrittsportal blieb ein kleines     Wappenschild mit  den Buchstaben CB (CIVITAS  BARTPHA)      erhalten.

    In diesem Raum wurden ehemalige, heute in Bardejov sehr     seltene, Fensteröffnungen von SYPANEC  erhalten. Dieses Haus     wurde  an den Stadthenker vermietet, der zu den bedeutendtsten     Bürgern  in der Stadt gehörte.  In der Nähe des Hauses stand ein     Stadtgefängnis. An den Henker und alle Hinrichtungen erinnert     noch ein Platz. In Basilika Minor  bei dem Nebeneintritt ins     Heiligtum wurde eine Bank erhalten – Der Stadthenker saß dort     bei den Gottesdiensten isoliert von anderen Bürgern.

    Quellen:

Viktor Myskovszky : Bártfa közepkori müemlékei. Budapest 1879.

     SLOVENSKO V  KLENOTNICI UNESCO časť Bardejov :     spoluautor František Gutek, 2005

    Bardejov a okolie:  spoluautor František Gutek , 1997