Henkers Haus
1365 erteilte König Ludwig der I der Stadt Bardejov Halsgerichtkbarkeit (das Original der Urkunde befindet sich im Stadtarchiv in Bardejov). „ Das Schwertrecht“, welches berechtigte, diese Übeltäter zur Todesstrafe verurteilen, sicherte in der exponierten Grenzstadt die Sicherheit für den Handel und die Ordnung.
Im Mittelalter waren die Strafenverstöße sehr streng und kompromisslos geahndet.
Drastische Strafen haben keinen Charakter des Übeltätersumerziehung, auch wenn diese Straftaten in einigen Fällen aus Not begangen wurden. Die Verurteilung zum Tode unterschied weder Socialverhältnisse noch Bildung der Personen, die ein Vergehen begangen. Auch ihre bürgerliche Stellung – die Würde ihrer Funktion – beschützte sie bei der Hinrichtung nicht, wenn sie das Gericht für schuldig benannte. Kleinere Verstöße waren an der Schandesäule gestraft, die auf dem Marktplatz auf der rechten Seite des Rathauses stand. In den Dokumenten ist diese Säule als PUBLICA STATUA benannt.
Die Kopfhinrichtung wurde immer ausserhalb der Stadtmauern an der Lampensäule, mit dem so genannten KOPFSTOCK verrichtet, die noch heute vor dem ehemaligen Oberen Tor steht.
Das Erhängen, die Vierteilung und das Brechen mit dem Rad wurden im nicht so weit entfernten ŠIBEŇA Berg vollzogen.
Die Stadt Bardejov war im Mittelalter durch seine strenge Gerechtigkeit bekannt. Das Buch der Urteile bietet uns darüber eine Menge Beweise (1559 – 1649) an
Das Original befindet sich im Stadtarchiv in Bardejov.
Die Urteile:
1562
Ein gebürtiger Bürger aus Kurimka Namens Iván, Leibeigene der Makovický Burg, stahl mehrere Messer und 30 Stücke Eisenräder in einem Laden bei KAUFMANN. Zur Tat gab er zu, nachdem er einer Tortur unterzogen wurde. Er wurde zur Todestrafe durch Enthaupten verurteilt.
1574
Für einen Diebstahl und Mord, den am 9. November genannte BUYACK IŠTVÁRN ausführte, was er auch durch foltern zugestand, wurde er zum Tode des Brechens im Rad verurteilt.
Am 16. Februar 1596
Ein 17- jähriger Junge Namens JAKAB, der Witwensohn aus MOKROLUH, stahl im Haus des Bürgersmeisters und auch in der Schule. Er wurde zum Tode durch Anschlagen ans Kreuz – cruci affixus est. verurteilt.
Am 15. November 1591
Ein Bürger aus Bardejov, Goldschmied Namens SCHEDLICH JÁN aus dem Geschäft des Bürgers PURLANITZ JÁN, stahl Geld und andere Gegenstände, wofür er sich den Galgen verdiente. Aber auf Bitte seiner Freunde wurde die Strafe auf Todesstrafe durch Enthaupten geändert, was ebenfalls an der Säule vor Oberen Stadttor vollzogen wurde.
Das Henkers - Haus in der VETERNÁ Straße (ehemalige TEMNIČNÁ Straße) verbindet den Hauptplatz mit der Dicken Bastei. Im renaissance Eintrittsportal blieb ein kleines Wappenschild mit den Buchstaben CB (CIVITAS BARTPHA) erhalten.
In diesem Raum wurden ehemalige, heute in Bardejov sehr seltene, Fensteröffnungen von SYPANEC erhalten. Dieses Haus wurde an den Stadthenker vermietet, der zu den bedeutendtsten Bürgern in der Stadt gehörte. In der Nähe des Hauses stand ein Stadtgefängnis. An den Henker und alle Hinrichtungen erinnert noch ein Platz. In Basilika Minor bei dem Nebeneintritt ins Heiligtum wurde eine Bank erhalten – Der Stadthenker saß dort bei den Gottesdiensten isoliert von anderen Bürgern.
Quellen:
Viktor Myskovszky : Bártfa közepkori müemlékei. Budapest 1879.
SLOVENSKO V KLENOTNICI UNESCO časť Bardejov : spoluautor František Gutek, 2005
Bardejov a okolie: spoluautor František Gutek , 1997